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für Mieter von Wohnungsvermietern 29.09.2023
Erstmals bestehen berechtigte
Hoffnungen bei vielen Mietern, das sich der Vermieter an
ihrer bereits gezahlten Miete für 2023 nachträglich
beteiligen muß und auch an der zukünftigen Miete
regelmäßig beteiligt wird. Ausgerechnet das
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter
der Federführung von Herrn Habeck, wo eigentlich seit
Monaten nur Ungemach für Bürger, Land und Wirtschaft
austreten, kommt nun ein Gesetz, das schon seit 1.
Januar 2023 seinen Bestand hat: Das CO2KostAufG, nennt
sich ausgesprochen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Jeder ahnt schon, hat irgendwas mit Klimaschutz zu tun,
und alles, was mit Klimaschutz zu tun hat, hat mit
Kosten zu tun. Stimmt, hat es auch, aber in diesem Fall
teilt sich der Mieter mit dem Vermieter die Kosten in
einem bestimmten Verhältnis auf, nur selten wird der
Vermieter tatsächlich gar nicht belastet. Worum geht es
genau ?Die Kohlendioxidkosten, die in vermieteten Objekten durch das Heizen mit Heizöl, Erdgas und anderen Brennstoffen anfallen, müssen bezahlt werden. Dabei bestimmt eine Formel, wie die Aufteilung vonstatten geht; gekennzeichnet durch dem Umfang der Treibhausemissionen von Mietobjekt und anhand des Brennstoffverbauchs im Gebäude. In der Regel werden die Vermieter das in der Betriebskostenabrechnung abbilden, doch hat jeder Mieter die Möglichkeit, mit Hilfe eines Onlinetools nicht nur die Höhe, sondern auch die Aufteilung auszurechnen. Diese Berechnung kann ausgedruckt werden und beim Vermieter eingereicht werden. Das Tool finden Sie unter dem Link: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de. Dort geben Sie versch. Daten ein, die Sie entweder in der Betriebskostenabrechnung finden oder auf Anfrage der Vermieter zur Verfügung stellt. Schauen wir uns einmal die einzelnen Schritte, insgesamt 6, an, welche Eingaben erforderlich sind. Zunächst wird nach dem Abrechnungszeitraum gefragt, üblicherweise 01. Januar 2023 – 31. Dezember 2023.Diese Zeitspanne können sie aber erst nach Ablauf des Jahres machen, da alle Daten, z.B. Brennstoffverbrauch, noch gar nicht bekannt sind. Dann werden rechtliche Beschränkungen am Gebäude abgefragt, beispielsweise Status Denkmalschutz oder Anschluß- und Benutzerzwang Wärme / Wasserversorgung durch eine kommunale Satzung. Dann wählen sie im 3. Schritt ihre Energiequelle aus: Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Wärmenetz oder Kohle. Jetzt wird es schwieriger: Für den ausgewählten Zeitraum ist der Verbrauch in kWh, der CO2 Preis lt. Rechnung /t und der Emissionsfaktor lt. Rechnung Cos/kWh einzugeben, daraus wird der Gesamtverbrauch im angegebenen Abrechnungszeitraum errechnet. Bei Schritt 5 geben sie ihre Wohnfläche in qm ein; und schon sind sie fertig. Sie erhalten eine Aufstellung des möglichen Kohlendioxidausstosses des Mietobjektes oder der Wohnung pro qm Wohnfläche und Jahr; dann das Spannende: Dahinter sehen sie die Verteilung der Kosten auf den Mieter / Vermieter. Je ungünstiger die Wohnung oder das Gebäude bei der Berechnung weggkommt, desto höher ist der Anteil des Vermieters. Bei kleiner als 12 kg pro qm / Jahr zahlt der Mieter alles alleine, bei mehr als 52 kg CO2 pro qm / Jahr zahlt der Vermieter 95 %, der Mieter noch 5 %. Dazwischen gibt es Abstufungen jeweils im 5 kg Bereich, wo jeweils der Mieter 10 % weniger zahlt und der Vermieter 10 % mehr. Warum das in der höchsten Zeile nicht eingehalten wird und der Mieter in jedem Fall noch bezahlen muß, bleibt das Geheimnis des Ministeriums, denn in der 1. Zeile zahlt der Mieter ja auch 100 % anstatt nur 95 % und der Vermieter eben 5 %. Wen wundert es ? Insgesamt werden die Mieten durch diese Abgabe für den Mieter steigen, und nicht nur durch diese Abgabe, denn wie ja schon bekannt sein dürfte, werden die Preise für Gas und Heizöl gerade in die Mangel genommen, d.h. durch künstlichen Druck sich weiter erhöhen. Bedeutet, das die Länder rund um Saudi – Arabien natürlich erkannt haben, wir gehen schnellen Schrittes auf die Heizperiode zu, also steigt der Bedarf und somit Einkauf stark an, und da werden eben mal die Fördermengen reduziert, was den Preis weiter ansteigen läßt. Berechnungen dazu hatte ich ja kürzlich in meinem Energiekostenbericht umfassend veröffentlicht. Alle hier gemachten Angaben nach bestem Wissen aber ohne Gewähr, genaue Abwicklung auf der Ministeriums – Webseite. Im übrigen finden sie jederzeit alle meine Berichte unter: www.politikforum.eu. Derzeit mit etwas Veröffentlichungsrückstand. |